Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kosta Mücke – Hochzeitsfotograf Passau & Umgebung


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kosta Mücke Fotografie (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber. Sie betreffen insbesondere Hochzeitsreportagen, Paarshootings, Portraits, Familienfotos sowie Zusatzleistungen wie Fotobox, Fotobücher und Druckprodukte. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.


2. Vertrag & Anzahlungen

Ein Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot des Fotografen vom Auftraggeber schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt wird.

  • Bei Hochzeitsreportagen ab 6 Stunden wird eine Anzahlung von 400 € fällig, zahlbar sofort nach Vertragsabschluss.

  • Bei Hochzeitsreportagen von 2–4 Stunden ist ein Drittel des Gesamtbetrags sofort nach Vertragsabschluss fällig.

  • Erst mit Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich reserviert.


3. Leistung & Bildbearbeitung

Der Fotograf wählt die besten Bilder aus, bearbeitet sie professionell und liefert sie in digitaler Form über eine passwortgeschützte Online-Galerie oder auf Wunsch zusätzlich per USB-Stick oder Druck.

Die Bildbearbeitung entspricht dem natürlichen, dokumentarischen Stil des Fotografen. Anpassungen wie Farbkorrekturen, Belichtung, Bildausschnitt und leichte Retuschen sind enthalten. Keine Bildmanipulationen: Weder wird ein grauer Himmel blau gefärbt noch werden Körperformen verändert. Natürlichkeit steht im Vordergrund.


4. Nutzungsrechte & Urheberrecht

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der Bilder.

Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Eine kommerzielle Nutzung (z. B. Werbung durch Dienstleister, Weitergabe an Dritte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Der Fotograf darf die Bilder zu eigenen Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Musteralben) nutzen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.


5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Bei Verlängerung über die gebuchte Dauer hinaus wird der Mehraufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

  • Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zahlbar.

  • Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung der Bilder nicht gestattet.

  • Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Produkte (z. B. Fotobücher, Drucke, USB-Sticks) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.


6. Lieferung, Online-Galerie & Speicherung

  • Die Auslieferung der Bilder erfolgt in einer passwortgeschützten Online-Galerie (Scrapbook). Auf Wunsch können zusätzlich ein USB-Stick oder Druckprodukte bereitgestellt werden.

  • Die persönliche Online-Galerie für das Brautpaar bleibt 4 Wochen aktiv.

  • Gästegalerien (z. B. über QR-Code) sind 14 Tage aktiv.

  • Der Fotograf archiviert die Bilder für mindestens 5 Jahre. Danach besteht keine Aufbewahrungspflicht.

  • Bei Nutzung einer Gästegalerie ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Gäste im Vorfeld darüber zu informieren, dass die Bilder dort online zugänglich sind. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Verantwortung. Gäste, die nicht in der Galerie erscheinen möchten, dürfen sich nicht fotografieren lassen bzw. nicht vor die Kamera treten.

 


7. Veröffentlichung von Bildern

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Veröffentlichung ausgewählter Bilder auf der Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien einverstanden. Kinderfotos werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.

Sollte eine Veröffentlichung nicht gewünscht sein, muss dies vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt werden. In Einzelfällen kann hierfür eine zusätzliche Gebühr von 300 € berechnet werden, da die Präsentation aktueller Arbeiten ein wesentlicher Bestandteil der Außendarstellung des Fotografen ist und zukünftigen Paaren als Entscheidungsgrundlage dient.


8. Nutzung der Fotobox

Die Fotobox wird vom Fotografen oder einer beauftragten Person aufgebaut und erklärt.

  • Die Fotobox ist TÜV-geprüft, jedoch nicht gegen Vandalismus versichert.

  • Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch Gäste oder Dritte entstehen – unabhängig davon, ob eine private Haftpflichtversicherung eintritt.

  • „Maßgeblich ist nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert (Neupreis) des beschädigten Geräts.
    Leistet eine Versicherung nur den Zeitwert, so hat der Auftraggeber die Differenz zum Wiederbeschaffungswert selbst zu tragen.

  • Da eine zuverlässige Funktion für den professionellen Einsatz zwingend erforderlich ist, berechtigt bereits eine äußerliche Beschädigung (z. B. Sturzspuren, Gehäuseverformungen, Kratzer) den Fotografen zur Neuanschaffung. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

  • Bei Stromproblemen oder unsachgemäßer Nutzung übernimmt der Fotograf keine Haftung.

  • Ein eigenständiger Transport oder Standortwechsel der Fotobox durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.


9. Haftung

Der Auftraggeber sichert zu, dass alle abgebildeten Personen mit der Aufnahme einverstanden sind.

Der Fotograf haftet nicht für Schäden, die durch technische Defekte, höhere Gewalt oder äußere Einflüsse entstehen – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Für lizenzierte Bilder (z. B. Stockfotos) garantiert der Fotograf, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.


10. Stornierung & Ausfall

  • Stornierung durch den Auftraggeber:

    • Anzahlung: Die Anzahlung (400 € bzw. 1/3 bei 2–4 Std.) ist nicht erstattbar und wird auf die jeweilige Stornopauschale angerechnet.

    • Bis 6 Monate vor dem Termin: 20 % des Gesamtbetrags, entfällt, wenn der Termin mit einem Auftrag vergleichbarer Höhe neu vergeben werden kann. Kommt nur ein geringerwertiger Ersatzauftrag zustande, wird die Differenz bis zur Höhe der Stornopauschale berechnet.

    • 6 bis 3 Monate vor dem Termin: 30 % des Gesamtbetrags (Differenzregel siehe Beispiel).

    • 3 Monate bis 1 Monat vor dem Termin: 50 % des Gesamtbetrags (Differenzregel siehe Beispiel).

    • Ab 14 Tagen vor dem Termin: 100 % des Gesamtbetrags (Differenzregel siehe Beispiel).

    • Anrechnung von Ersatzhonoraren: Erzielte Honorare durch eine Neuvergabe des Termins werden auf die Stornopauschale angerechnet; eine Überkompensation findet nicht statt.

    Beispiel:
    Ein Auftrag über 2.600 € wird 4 Wochen vor der Hochzeit storniert. Als Ersatz wird ein anderer Auftrag über 1.800 € angenommen. Die Differenz beträgt 800 €. Da die Stornogebühr bei kurzfristiger Absage bis zu 100 % (2.600 €) beträgt, wird hier nur die Differenz von 800 € berechnet. Der Fotograf erzielt damit wieder seinen ursprünglichen Umsatz von 2.600 €.

  • Ausfall durch den Fotografen:
    Bei Krankheit, Unfall oder unvorhersehbaren Ereignissen bemüht sich der Fotograf, über sein Netzwerk von rund 30 Kollegen Ersatz zu organisieren. Ein Anspruch auf identische Preise oder Leistungen besteht nicht, da mit dem Ersatzfotografen neu verhandelt werden muss. Die Anzahlung wird in jedem Fall vollständig zurückerstattet – unabhängig davon, ob ein Ersatz gestellt werden kann. Bereits geleistete weitere Zahlungen werden ebenfalls vollständig erstattet.


11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe erfolgt nur an DSGVO-konforme Dienstleister (z. B. Online-Galerie, KI-Bildbearbeitung). Alle Daten werden vertraulich behandelt.


12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Passau.

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Eine rechtlich zulässige Ersatzregelung tritt an ihre Stelle.